„Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.“ (Art. 9 der Allg. Erklärung der Menschenrechte) Die Teilnehmenden setzen sich mit dem rechtlichen Aspekt des Artikel 9 AEMR auseinander und begeben sich auf Spurensuche nach ähnlichen Texten in weiteren internationalen Menschenrechtsdokumenten. Durch die Frage, wer eigentlich für die Einhaltung und Garantie dieses Menschenrechtes verantwortlich ist, blicken die Teilnehmenden auch auf innerstaatliche einfache Gesetze und erfahren, wie der Schutz vor willkürlicher Verhaftung und das Verbot der Ausweisung eingefordert werden können. Praxisbeispiele aus internationaler Rechtsprechung beleuchten das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln und helfen, den Artikel 9 AEMR zu verstehen.
Workshopleitung: Walter Janca, Polizei-Ausbildner

